Bericht zur Ortschaftsratssitzung am 9. November 2021

Einstimmig hat der Ortschaftsrat zur städtischen Vorlage über das Radwegekonzept als ergänzenden Hinweis beschlossen, dass auch die Radverkehrsstrecken in den Teilorten sowie Verbindungsstrecken zwischen den Stadtteilen mit in das Konzept aufgenommen werden sollen. Der Ortschaftsrat sei auch gerne bereit sich mit einer Arbeitsgruppe „Ortsdurchfahrt Hirschau“ in die weiteren Beratungen des Radverkehrskonzeptes einzubringen.
Eine Planung zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Hirschau nach Eröffnung der B 28 neu im Frühjahr 2022 ist nach Ansicht des Ortschaftsrats zügig zu erarbeiten.
Neben barrierefreien Bushaltestellen geht es bei der Ortsdurchfahrt hauptsächlich um den Radfahrverkehr. Außerdem sind Fahrradverkehre zwischen den Teilorten, z. B. von Hirschau zum REAL-Markt in Weilheim oder nach Unterjesingen, oder auch nach Wurmlingen und Rottenburg in einem ganzheitlichen Radverkehrskonzept der Stadt Tübingen zu berücksichtigen.
Zu der in der städtischen Vorlage „Kunstrasenplätze, enthaltenen Festlegung einer Beteiligung der Sportvereine an den Kosten bei Sanierungs- und Neubaumaßnahmen“ von Kunstrasenplätzen gibt der Ortschaftsrat zu bedenken, dass man Vereine wohl nicht zwingend verpflichten kann, Mittel für eine Kostenbeteiligung anzusparen. Im Fall des Kunstrasenplatzes in Hirschau, der schon im Jahr 2007 als Baumaßnahme des TSV Hirschau mit entsprechender Eigenbeteiligung erfolgte, weist der Ortschaftsrat außerdem darauf hin, dass der Sportplatz frei zugänglich ist und nicht nur von Mitgliedern des TSV Hirschau genutzt würde.
Bei der in der Vorlage von der Stadt empfohlene Beitragserhöhung zur Bildung von Eigenkapital sei auch eine soziale Komponente für Schwächere zu berücksichtigen.